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   OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19   

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https://dejure.org/2019,36314
OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19 (https://dejure.org/2019,36314)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.10.2019 - 3 L 212/19 (https://dejure.org/2019,36314)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Oktober 2019 - 3 L 212/19 (https://dejure.org/2019,36314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 36 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992, § 38 Abs 1 AsylVfG 1992, § 29 Abs 1 Nr 2 AsylVfG 1992, § 113 Abs 1 S 1 VwGO
    Anfechtung einer unter Missachtung von § 36 Abs 1 S 1 AsylVfG 1992 erlassenen Abschiebungsandrohung; subjektive Rechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 15.18

    Unwirksamkeit einer asylrechtlichen Unzulässigkeitsentscheidung nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19
    Eine Abschiebungsandrohung, mit der das Bundesamt im Fall einer Ablehnung des Asylantrags nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) abweichend von § 36 Abs. 1 Satz 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) eine Ausreisefrist gemäß § 38 Abs. 1 AsylG (juris: AsylVfG 1992) setzt, ist objektiv rechtswidrig (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2019 - 1 C 15.18 -, juris Rn. 50).

    So fehlt es bereits an einer hinreichend präzisen Herausarbeitung eines abstrakten Rechtssatzes, mit dem das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil von einem Rechtssatz des von den Klägern angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 2019 (Az. 1 C 15.18) abgewichen sein soll.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allein ausgeführt, dass die unter Rückgriff auf die nicht einschlägige Regelung des § 38 Abs. 1 AsylG festgesetzte Ausreisefrist objektiv nicht im Einklang mit dem Asylgesetz steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2019 - 1 C 15.18 -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils präzise herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. September 2019 - 9 ZB 19.32953 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 -, juris Rn. 19 [m.w.N.] zu den inhaltsgleichen Darlegungsanforderungen nach den §§ 132 Abs. 2 Nr. 2, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2016 - 4 A 2103/15

    Klärungsbedürftigkeit der Verelendung eines pakistanischen Staatsangehörigen bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellung bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechtes berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2016 - 4 A 2103/15.A -, juris).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 46.18
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19
    Allein das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung der Rechtssätze, die eines der in § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG genannten Gerichte in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt den Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. August 2018 - 1 B 46.18 u. a. -, juris Rn. 11 [m.w.N.]).
  • OVG Niedersachsen, 09.10.2015 - 8 LA 146/15

    Ausübung des Selbsteintrittsrechts bei Verschlimmerung der Situation eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19
    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 8 LA 146/15 -, juris).
  • VGH Bayern, 09.09.2019 - 9 ZB 19.32953

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2019 - 3 L 212/19
    Im Zulassungsantrag muss daher ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils präzise herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 9. September 2019 - 9 ZB 19.32953 -, juris Rn. 2; BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 -, juris Rn. 19 [m.w.N.] zu den inhaltsgleichen Darlegungsanforderungen nach den §§ 132 Abs. 2 Nr. 2, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.09.2022 - 3 L 198/21

    Sachaufklärungspflichtverletzung als Verfahrensmangel im

    Soweit die Klägerin diese Erwägungen für fehlerhaft hält, wendet sie sich gegen die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts und macht damit letztlich ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO geltend, die im Asylverfahrensrecht keinen Grund für die Zulassung der Berufung darstellen (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2019 - 3 L 212/19 - juris Rn. 8).

    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2019 - 3 L 212/19 - juris Rn. 10).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2024 - 3 L 26/24

    Verfolgung wegen Entziehung vom Militärdienst bei einem im Zeitpunkt der Ausreise

    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2019 - 3 L 212/19 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.11.2023 - 3 L 82/23

    Subsidiärer Schutz für staatenlosen Palästinenser aus dem Gaza-Streifen

    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (vgl. Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2019 - 3 L 212/19 - juris Rn. 10).
  • VG Sigmaringen, 21.02.2022 - A 7 K 10488/17

    Drittstaatenentscheidung; Schutz der Familieneinheit; subsidiärer Schutz in

    Ob die Abschiebungsandrohung bereits wegen des Vorgehens des Bundesamts, die Abschiebungsandrohung unter Rückgriff auf § 38 Abs. 1 AsylG mit einer bei Klageerhebung erst nach der Unanfechtbarkeit laufenden 30-tägigen Ausreisefrist zu verbinden, aufzuheben ist, weil sie objektiv nicht in Einklang mit dem AsylG steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.01.2019 - 1 C 15/18 - BVerwGE 164, 179-203 - juris Rn.- 50) und allein dies zur Rechtswidrigkeit der gesamten Abschiebungsandrohung führt (ablehnend mangels subjektiver Rechtsverletzung VG Magdeburg, Urteil vom 19.08.2019 - 8 A 11/19 - juris Rn. 62; bestätigt durch OVG LSA, Beschluss vom 15.10.2019 - 3 L 212/19 - juris Rn. 6), kann offenbleiben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2023 - 3 L 36/23

    Asylverfahren; Rechtsschutzbedürfnis für Aufhebung des

    Des Weiteren muss substantiiert dargetan werden, warum die aufgeworfene Frage im Berufungsverfahren anders als im angefochtenen Urteil zu entscheiden sein könnte (Beschluss des Senats vom 15. Oktober 2019 - 3 L 212/19 - juris Rn. 10).
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